Dorfkerninventar Albinen, Bauinventar Kanton Wallis Inventarisierung der Ökonomiebauten 2017/18 und Wohnbauten 2018/19 Gemeinde Albinen
Eine Folge der Zweitwohnungsinitiative «Lex Weber» Die Zweitwohnungsinitiative wurde vom Schweizervolk mit der Abstimmung vom März 2012 angenommen und ist seither als «Lex Weber» bekannt. Das Gesetz verbietet in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20% den Bau neuer Zweitwohnungen. Um bestehende Gebäude, auch Ökonomiegebäude, vor dem Verfall zu bewahren und gleichzeitig die Zielsetzungen der Initiative einzuhalten, hat der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt. Mit der Inventarisierung, Klassierung und Unterschutzstellung der ortsbildprägenden Objekte werden diese Voraussetzungen erfüllt.
Für Albinen ist das sehr wichtig, weil alle relevanten Objekte innerhalb des ISOS geschützten «Haufendorfes am Hang» liegen, und deshalb jedes einzelne Objekt ortsbildprägend den Dorfkern-Perimeter definiert. Das Verfahren wurde in zwei Etappen umgesetzt.